Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Land Burgenland ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem 4a. Hauptstück des Burgenländischen Antidiskriminierungsgesetzes (Bgld. ADG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites www.unbeschreiblichweiblich.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.0 (diese Prüfkriterien sind referenziert in der europäischen Norm EN 301 549 V1.1.2 [2018-05]) teilweise vereinbar.
Folgende Bereiche sind derzeit nicht allgemein barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Seit September 2019 sind alle neuen Bilder gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht. Für einige ältere Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen alle Bilder um Alternativtexte zu ergänzen.
Einige Webseiten enthalten Links mit identem Link-Text, die zu unterschiedlichen Zielen führen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) nicht erfüllt. Wir planen, die Link-Texte im Inhalt der betroffenen Webseiten zu überarbeiten.
Trotz unseres engagierten Bemühens ist ein absolut barrierefreier Zugang leider nicht immer möglich. Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie gewünschte Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen. Wir werden in der Folge versuchen, Ihnen diese Inhalte in geeigneter Form oder auf anderem Wege zukommen zu lassen. Unsere Kontaktdaten finden Sie untenstehend unter „Feedback und Kontaktangaben“.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. Oktober 2020 erstellt.
Die Barrierefreiheit wurde überprüft durch eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des 4a. Hauptstücks des Bgld. ADG und der Richtlinie (EU) 2016/2102, welche durch
- eine von uns durchgeführte Selbstbewertung sowie
- ein Programm zur maschinellen Prüfung
erfolgte.
Feedback und Kontaktangaben
Wir möchten, dass unsere Web-Angebote von allen Nutzerinnen und Nutzern unabhängig von Ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten umfassend genutzt werden können. Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheit melden möchten, wenden Sie sich per E-Mail (post.a9-frauen@bgld.gv.at) an uns. Wir werden uns umgehend mit Ihrem Anliegen befassen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Gesellschaft
Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an den Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes Burgenland wenden. Dieser nimmt über das Kontaktformular (www.e-government.bgld.gv.at/antidiskriminierung-kontaktformular) Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Antidiskriminierungsbeauftragter Mag. Klaus Mezgolits
Thomas Alva Edison-Straße 2
7000 Eisenstadt
Beschwerden werden vom Antidiskriminierungsbeauftragten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des § 31a Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat der Antidiskriminierungsbeauftragte dem betroffenen Rechtsträger Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter:
https://www.burgenland.at/barrierefreies-internet/beschwerdeverfahren